Richtlinien für barrierefreies Webdesign

Eine kommerzielle Website ist rechtlich gesehen öffentlicher Bereich. Genau wie ein Ladenbesitzer dafür sorgen muss, seinen Laden für jedermann zugänglich und sicher zu gestalten, müssen dies mittlerweile auch Website Betreiber.

Die rechtliche Grundlage dafür wurde mit 1.Jänner 2006 geschaffen und im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG, BGBl I Nr.82/2005) niedergeschrieben.

Durch die rechtliche Verbindlichkeit ist es nun auch möglich als Webseiten Betreiber von einer geschädigten Person auf Schadenersatz geklagt zu werden. Aber nicht nur deswegen, sondern auch allein schon aus dem Interesse, seine mühsam erstellten Webinhalte möglichst vielen Benutzern zugänglich zu machen, sollte eine Webseite heute schon von vornherein barrierefrei Gestaltet werden.

Wie definiert man Barrierefreiheit?

Laut oben genanntem Rechtstext, definiert man dies folgendermaßen:

„Barrierefrei sind Systeme der Informationsverarbeitung, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Interessant ist vor allem die Formulierung: ohne fremde Hilfe.

Mit fremder Hilfe sind hier nicht Hilsfmittel zu verstehen, sondern fremde Hilfe in Form einer zweiten Person. Das bedeutet also, wir können uns darauf verlassen, dass die Benutzer die für Sie notwendigen Geräte oder Software besitzen und benutzen können. Wir als Webdesigner müssen aber dafür sorgen, dass diese Hilfsmittel einwandfrei mit unserer Website funktionieren können.

Was kann nun eine solche Behinderung sein, die uns im Webdesign beschäftigt?

Beeinträchtigungen die das Webdesign betreffen

Es gibt eine Reihe von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, die in der technischen und gestalterischen Entwicklung einer Website berücksichtigt werden sollten:

  • schlechtes Sehen: viele Menschen sehen trotz Sehhilfe sehr schlecht und sind dadurch beeinträchtigt.
  • Erblindung: eine vollständige Erblindung zwingt Benutzer dazu, Braille Tastaturen oder Screenreader zu verwenden.
  • körperliche Einschränkungen: verhindern oder erschweren das Benutzen einer klassischen Tastatur und/oder Maus.
  • geistige Beeinträchtigungen: erschweren das aufnehmen von komplexen Sachverhalten oder schwer zugänglichen Inhalten.

Bei jedem Webdesign sollte man sich in die Lage einer beeinträchtigten Person versetzen und überlegen, ob die Webseite auch dann noch möglichst problemlos verwendet werden kann.

Es gibt keine klare Grenze, wie weit der Aufwand für eine barrierefreie Webseite gehen soll. Das BGStG § 6 sieht für strittige Fälle Unzumutbarkeitsprüfungen vor. Dabei wird untersucht wieweit die Änderungen für den Webseiten Betreiber „zumutbar“ sind. Dies wird nach wirtschaftlichen und allgemeinen Kriterien beurteilt.

Die Richtlinien im Detail

Aktuell gibt es keine gesetzlichen Richtlinien, die exakt festlegen wo Barrierefreiheit gegeben ist und wo nicht. Die gültigen Gesetzestexte für Österreich, Deutschland und die Schweiz betreffen nur allgemeine Formulierungen, die in erster Linie den Behindertengleichstellungsgesetzen entspringen.

Die den meisten Webdesignern bekannte internationale Vereinigung W3C (World Wide Web Consortium) hat aber eine anerkannte Niederschrift der wichtigsten Kriterien unter https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ veröffentlicht.

Dabei werden drei Stufen der barriefreiheit unterschieden: A, AA und AAA. A ist die kleinste Stufe und sollte als Mindeststandard für jegliche Website gelten. AAA ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um wichtige öffentliche Websites handelt oder die Zielgruppe voraussichtlich diese Unterstützung benötigt. Wer beispielsweise Hilfsmittel für blinde Personen verkauft, muss sich stärker an AAA ausrichten als jemand der allgemeinere Themen behandelt.

Zu beachten ist, dass auch Stufe AAA nicht bedeutet, dass die Inhalte von jeder Person mit beliebiger Beeinträchtigung konsumiert werden können.

Im wesentlichen werden folgende 4 Prinzipien behandelt:

  1. Wahrnehmbarkeit
  2. Bedienbarkeit
  3. Verständlichkeit
  4. Robustheit

Zusätzlich zu diesen Prinzipien gibt es 12 Richtlinien:

  • 1.1 Textalternativen
  • 1.2 Alternativen für Zeitbasierte Medien
  • 1.3 Anpassbar
  • 1.4 Unterscheidbar
  • 2.1 Per Tastatur zugänglich 
  • 2.2 Ausreichend Zeit
  • 2.3 Anfälle
  • 2.4 Navigierbar
  • 3.1 Lesbar
  • 3.2 Vorhersehbar
  • 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
  • 4.1 Kompatibel

Um sich vorab zu informieren hilft das Tutorial für barrierefreis Webdesign weiter.